Geltung der Geschäftsbedingungen Rechtsbeziehungen zwischen der Unternehmensberatung und ihren Kunden gestalten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Unternehmensberatung schriftlich bestätigt werden. Die AGB der Unternehmensberatung gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch die Unternehmensberatung widersprochen.
Angebote und Preise
Angebote der Unternehmensberatung sind freibleibend. Die Preise der Unternehmensberatung sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Angaben in Prospekten und in einem Angebot beigefügten Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird.
Leistungen
Art und Umfang der Leistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Projektes oder Unternehmens gekennzeichnet. Maßgebend sind bei der Erstellung jeder Leistungsbeschreibung die Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Projektphase, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.
Unterbrechungen
Können Leistungen nicht erbracht werden, weil Störungen im Betrieb des Auftraggebers auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Störungen sofort zu beseitigen. Der Auftraggeber hat die Unternehmensberatung vor Auftreten von Störungen rechtzeitig zu benachrichtigen, damit die Koordination und Bearbeitung anderer Projekte nicht beeinträchtigt wird.
Rechnung und Fälligkeit
Rechnungen sind grundsätzlich sofort rein netto Kasse zur Zahlung fällig. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Zahlungen, die ein Dritter an Stelle des Auftraggebers an die Unternehmensberatung leistet, befreit den Auftraggeber nicht von seinen allgemeinen Leistungsverpflichtungen.
Haftung und Schadenersatz
Die Unternehmensberatung haftet nicht für Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat eine möglichst genaue Beschreibung über Inhalt und Umfang seines Auftrags zu geben. Er verpflichtet sich, Betriebsdaten oder – unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Gerichtsstand
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr ist die Stadt Bielefeld.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit, Frist oder Termin, so soll ein rechtlich zulässiges Maß an diese Stelle treten. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.
Geheimhaltung
Die Unternehmensberatung hat mit gebotener Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder zur Erfüllung dieser Projektierung betraut sind, die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
Datenspeicherung
Kundendaten, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich der Unternehmensberatung und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.
Bad Salzuflen, im September 2010